Um logopädische Therapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Verordnung vor Therapiebeginn.
Folgende Schritte sind dabei zu beachten:
Ausstellung der Verordnung durch Ihre/n Haus- oder Facharzt/-ärztin (NeurologIn, HNO-Arzt/Ärztin, Zahnarzt/-ärztin, Kinderarzt/-ärztin) Diese sollte Ihre Daten, die Diagnose, die Therapieart (Logopädie) sowie die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (10x Logopädie à 60 min.) beinhalten.
Chefärztliche Bewilligung der Verordnung durch die Krankenkasse (bei SVS und KFA besteht Bewilligungspflicht, bei der ÖGK und BVAEB ist diese derzeit ausgesetzt)
Bewilligte Verordnung zur ersten Diagnostik-/Therapieeinheit mitnehmen.
In der ersten Therapieeinheit erfolgt ein ausführliches Anamnesegespräch und eine umfassende logopädische Abklärung. Danach legen wir gemeinsam die Therapieziele fest, die für Sie und/oder Ihre/n Angehörigen im Alltag relevant und wichtig sind. Bitte nehmen Sie, wenn möglich, vorhandene Befunde mit.
KOSTEN
Ich bin Wahllogopädinmit Kassenrefundierung. Nach der Beendigung und Begleichung der Therapieeinheiten, bekommen Sie von mir eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse einreichen können. Dadurch bekommen Sie einen gewissen Teilbetrag des Kassentarifs (meist zwischen 50 – 80 %, bei Zusatzversicherung 100%) von Ihrer Krankenkasse erstattet.
Die Tarife für logopädische Therapieeinheiten beinhalten die direkte Therapiezeit mit PatientInnen und indirekte Tätigkeiten wie die Vor- und Nachbereitung und die Dokumentation der vorgenommenen Therapiemaßnahmen.
60 min. Logopädie
EUR 110,-
ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN
Die Therapieeinheiten können entweder mit Bankomat-/Debitkarte oder per Überweisung beglichen werden.
ABSAGEN
Bitte geben Sie mir spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin Bescheid, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können! Ansonsten muss ich Ihnen die Therapieeinheit zur Gänze verrechnen!